Beratungsangebote
Mütter und Väter haben im Rahmen der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung in Fragen der Erziehung und der Partnerschaft, wenn sie für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben. Die Beratung soll helfen, ein partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie sicherzustellen sowie Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen, z. B. bei folgenden Fragen:
- Was erwarte ich von meiner Partnerin/meinem Partner, was erwartet sie/er von mir?
- Wie schaffen wir es, unsere Beziehung zu gestalten und miteinander zu reden?
- Was können wir gemeinsam tun, um Konflikte zu lösen?
Im Falle einer Trennung/Scheidung ist es für die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen von entscheidender Wichtigkeit, förderliche Bedingungen für die Wahrnehmung der Elternverantwortung zu schaffen, z. B. stellen sich folgende Fragen:
- Wie können wir weiterhin gute Eltern für unser(e) Kind(er) sein, obwohl wir uns als Paar getrennt haben?
- Wie kann es gelingen, unser(e) Kind(er) nicht mit partnerschaftlichen Auseinandersetzungen zu belasten?
Sie haben auch die Möglichkeit, sich an eine der folgenden Beratungsstellen in Ahlen zu wenden:
- Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen (im Bistum Münster)
Tel.: 02382/1004
Internet: www.ehefamilieleben.de/startseite/
E-Mail: efl-ahlen@bistum-muenster.de - Caritasverband Ahlen - Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Tel.: 02382/893-0
Internet: www.caritas-ahlen.de
E-Mail: erziehungsberatung@caritas-ahlen.de
- Beratungszentrum für Alleinerziehende und andere Familien
Tel.: 02382/7099-0
Internet: www.innosozial.de
E-Mail: baz@innosozial.de
Die oben aufgeführten Unterstützungs- und Beratungsangebote sind vertraulich und kostenfrei.
Kinder und Jugendliche haben einen eigenen Anspruch auf eine Beratung, ohne dass die Eltern davon erfahren, wenn durch die Information der Eltern der eigentliche Zweck der Beratung gefährdet wäre.
Bei der Ausübung des Sorgerechts bei alleinerziehenden Kindern und Jugendlichen haben Mütter und Väter einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung. Kinder und Jugendliche von getrennt lebenden Eltern haben einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts mit dem getrennt lebenden Elternteil.
Die Mitarbeiter*innen des Jugendamtes und der oben genannten Beratungsstellen bieten Unterstützung bei der Wahrnehmung der Elternverantwortung, informieren bei Fragen zum Sorgerecht, beraten bei der Gestaltung der Umgangskontakte und bei der Erarbeitung von Elternvereinbarungen, um kindgerechte Bedingungen zu schaffen.