Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist zuständig für die finanziellen und rechtlichen Voraussetzungen der Jugendhilfemaßnahmen.

Die wirtschaftliche Jugendhilfe wickelt die finanziellen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Leistungen und sonstigen stationären und ambulanten Jugendhilfemaßnahmen nach dem SGB VIII ab.

Sie prüft ferner die Zuständigkeit nach dem SGB VIII, berechnet die Kostenbeiträge und macht diese in der Folge auch geltend. 

Unterlagen

  • Antrag auf Jugendhilfe
  • Einkommensunterlagen
  • Sorgerechtsnachweise
  • Geburtsurkunde