Zuständigkeiten Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Den Bezirkssozialarbeiter*innen sind Straßen im Stadtgebiet Ahlen, sowie Dolberg und Vorhelm zugeordnet. Die Zuständigkeit richtet sich dabei nach der Adresse des sorgeberechtigten Elternteils, bei dem das Kind/ die Kinder ihren/ seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat/ haben.
Ein Straßenverzeichnis mit den zugeordneten Mitarbeiter*innen finden Sie unter Downloads.