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Alle in Ahlen geborenen Kinder sind durch das Standesamt der Stadt Ahlen zu beurkunden.

Bitte beachten Sie, dass um die Geburt Ihres Kindes beurkunden zu können, eine telefonische Terminvereinbarung notwendig ist. Allgemeine Hinweise zur Terminvereinbarung entnehmen Sie bitte dem im Bereich Dokumente hinterlegten Informationsblatt.

Die telefonische Terminabsprache ist Montag bis Freitag in den Zeiten von 07:45 Uhr bis 08:30 Uhr und von 12:00 Uhr bis 12:30 Uhr möglich. Außerhalb dieser Zeiten ist die telefonische Erreichbarkeit aufgrund des Publikumsverkehrs eingeschränkt.

Wenn Ihr Kind hier im Krankenhaus geboren wurde, erhalten Sie aus der Patientenverwaltung eine Geburtsanzeige, in der die wesentlichen Daten zur Geburtenregistrierung Ihres Kindes eingetragen werden. Diese Geburtsanzeige müssen Sie bei der Beurkundung Ihres Kindes dem Standesamt vorlegen. 

Sollten Sie ihr Kind im Geburtshaus zur Welt gebracht haben, stellt die Hebamme die Geburtsanzeige aus. Diese Geburtsanzeige müssen Sie bei der Beurkundung Ihres Kindes dem Standesamt vorlegen. 

Wenn ihr Kind zu Hause zur Welt gekommen ist, stellen Hebammen, Geburtshelfer und Ärzte eine Geburtsbescheinigung aus. Diese muss innerhalb einer Woche von Ihnen, den Eltern, hier im Standesamt vorgelegt werden.