Anzeige einer Geburt
Alle in Ahlen geborenen Kinder sind durch das Standesamt der Stadt Ahlen zu beurkunden.
Bitte beachten Sie, dass zur Geburtenanmeldung eine telefonische Terminvereinbarung notwendig ist. Hier erhalten Sie alle Informationen, welche Unterlagen bei der Geburtenregistrierung vorzulegen sind.
Allgemeine Hinweise entnehmen Sie bitte dem hinterlegten Informationsblatt (siehe Downloads).
Bei der Beurkundung neu geborener Kinder ist regelmäßig auch das Internationale Privatrecht (IPR) zu beachten. Hier kann die Vorlage der benötigten Urkunden und Dokumente variieren und besonderen Anforderungen (Apostille, Legalisation) unterliegen. Aus diesem Grund lassen sich hier nicht alle möglichen Fallkonstellationen aufzeigen.
Die telefonische Terminabsprache ist Montag bis Freitag in den Zeiten von 07:45 Uhr bis 08:30 Uhr und von 12:00 Uhr bis 12:30 Uhr möglich. Außerhalb dieser Zeiten ist die telefonische Erreichbarkeit aufgrund des Publikumsverkehrs eingeschränkt.