Die Jugendgerichtshilfe bzw. die Jugendhilfe im Strafverfahren wird tätig, wenn ein/e Jugendliche/r oder Heranwachsende/r strafrechtlich in Erscheinung getreten ist.

Die Jugendgerichtshilfe bzw. Jugendhilfe im Strafverfahren ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Jugendamtes.

Dienstleistungen

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Frau Ninja-Andrea Martin

02382 59-363

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502 (Rathaus, 5. Etage)

Frau Merita Aljijaj

02382 59-184

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502 (Rathaus, 5. Etage)

Frau Kristin Ohmann

02382 59-323

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647 (Rathaus, 6. Etage)

Kontakt

Gruppe 5.1 - Team Jugendhilfe im Strafverfahren
Westenmauer 10
59227 Ahlen

02382 59-196

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Servicezeiten

Tag Zeitraum 1 Zeitraum 2

Montag bis Freitag: Im Fachbereich Jugend und Soziales gilt das so genannte "Bestellsystem", es werden vorab telefonisch Termine vereinbart.