Die Jugendgerichtshilfe bzw. die Jugendhilfe im Strafverfahren wird tätig, wenn ein/e Jugendliche/r oder Heranwachsende/r strafrechtlich in Erscheinung getreten ist.

Die Jugendgerichtshilfe bzw. Jugendhilfe im Strafverfahren ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Jugendamtes.

Dienstleistungen

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Frau Ninja-Andrea Martin

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502 (Rathaus, 5. Etage)

Frau Tanja Salaj

Teamleitung Spezialdienste

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501 (Rathaus, 5. Etage)

Frau Kristin Ohmann

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511 (Rathaus, 5. Etage)

Kontakt

Gruppe 5.1 - Team Jugendhilfe im Strafverfahren
Westenmauer 10
59227 Ahlen

Servicezeiten

Montag bis Freitag: Im Fachbereich Jugend und Soziales gilt das so genannte "Bestellsystem", es werden vorab telefonisch Termine vereinbart.