Gruppe 5.1 - Team Jugendhilfe im Strafverfahren
Die Jugendgerichtshilfe bzw. die Jugendhilfe im Strafverfahren wird tätig, wenn ein/e Jugendliche/r oder Heranwachsende/r strafrechtlich in Erscheinung getreten ist.
Die Jugendgerichtshilfe bzw. Jugendhilfe im Strafverfahren ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Jugendamtes.