Wenn Sie sich Sorgen machen, ob das Wohl eines Kindes oder Jugendlichen durch körperliche oder seelische Gewalt oder Vernachlässigung bedroht ist, wenn Sie nicht wissen, wie Sie sich verhalten sollen, was Sie tun können, warten Sie nicht ab, holen Sie sich Unterstützung bzw. lassen Sie sich im Jugendamt der Stadt Ahlen beraten. Gerne informieren wir Sie bei Kinderschutzangelegenheiten auch ohne Nennung Ihres Namens.

Das Jugendamt der Stadt Ahlen nimmt den Kinderschutz gemäß § 8a SGB VIII aktiv wahr, wenn ihm „gewichtige Anhaltspunkte" für eine Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden. Diese können sich auf eine körperliche, sexuelle, seelische Misshandlung oder eine Vernachlässigung eines Kindes oder Jugendlichen beziehen. Die KollegInnen des Kinderschutzdienstes nehmen die Meldungen auf und bewerten diese im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte und entscheiden dann über wirksame Maßnahmen zur Sicherung des Kindeswohls unter Beteiligung aller Betroffenen.

Bei schwersten, nicht mit anderen Mitteln abzuwendenden Kindeswohlgefährdungen, kann durch die Fachkräfte des Jugendamtes eine Inobhutnahme erfolgen, um das Wohl des Kindes zeitlich befristet sicherzustellen.

Kinder und Jugendliche können sich natürlich auch selbst an die Fachkräfte des Jugendamtes wenden.

Telefonisch sind die MitarbeiterInnen des Kinderschutzdienstes unter der Nummer 02382/ 59 244 zu folgenden Zeiten erreichbar: 

Montag, Dienstag, Freitag: 8:30 - 16:00 Uhr 
Mittwoch: 8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 17:00 Uhr

Für Notfälle außerhalb der Öffnungszeiten ist eine Rufbereitschaft eingerichtet. Um diese zu erreichen, können Sie über die 02382/ 965631 Kontakt mit der Kreispolizeibehörde Warendorf, Dienststelle Ahlen aufnehmen.

Bei Gefahr für Leib und Leben benutzen Sie bitte den Notruf der Polizei unter 110!

Anonyme Beratung von Fachkräften gem. § 8b SGB VIII

Das Angebot richtet sich an:

  • berufliche Geheimnisträger nach § 4 KKG (wie z.B. Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich),
  • Mitarbeiter*innen der städtischen Einrichtungen der Jugendhilfe (wie z.B. Jugendzentren oder Kitas),
  • weitere Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen nach §8b Abs. 1 SGB VIII.

Wenn Sie also im beruflichen Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen (beispielsweise als Arzt, Lehrkraft, Psychologe oder pädagogische Fachkraft) und sich in einem konkreten Einzelfall bei einem Verdacht von körperlicher, sexueller, emotionaler Misshandlung oder Vernachlässigung zur weiteren Vorgehensweise anonym beraten lassen wollen, können Sie sich an folgende Mitarbeiterinnen des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB) wenden:

Sandra Flaute, Mareike Wiedemann, Sylvia Klett
Stiftsmarkt 9 - 10
48231 Warendorf
Tel. 02581 7894662
anlaufstelle@kinderschutzbund-warendorf.de

Die insoweit erfahrene Fachkraft trägt mit Informationen und entlastenden Methoden dazu bei, die Situationseinschätzung zu versachlichen, den Handlungsdruck für die o.g. Personen der Gefährdungssituation anzupassen und zu einer fachlich fundierten Perspektive für das weitere Handeln zu kommen. Sie macht Aussagen dazu, ob die vorliegenden Hinweise und Informationen auf eine (mögliche) Kindeswohlgefährdung schließen lassen, wie das aktuelle Gefährdungsrisiko einzuschätzen ist und welche weiteren Handlungsschritte zu empfehlen sind.