Der Pflegekinderdienst ist ein Fachdienst des Jugendamtes Ahlen. Er vermittelt Kinder und Jugendliche, die nicht mehr bei ihren Eltern leben können, in neue familiäre Lebensbezüge.

In der Vollzeitpflege soll für Kleinkinder, Kinder und Jugendliche, die aus unterschiedlichen Gründen nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können, ein Platz in einer Pflegefamilie gem. § 33 SGB VIII gefunden werden. Je nach Erfordernissen des Einzelfalls kann das Pflegeverhältnis eine zeitlich befristete oder eine auf Dauer angelegte Lebensform in einer Pflegefamilie bzw. bei Pflegepersonen sein. Um Pflegeperson werden zu können, ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Vorbereitungsverfahren erforderlich. 

Hierbei gibt es verschiedene Modelle, die je nach Situation in Anspruch genommen werden können. Für die Modelle der Bereitschaftspflege, Vollzeitpflege mit Perspektivklärung und Kurzzeitpflege ist der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) zuständig. Diese Modelle sind dadurch gekennzeichnet, dass es sich um eine kurzfristige und vorübergehende Fremdunterbringung eines Kindes handelt. Sobald sich abzeichnet, dass eine dauerhafte Unterbringung erforderlich ist, arbeiten der ASD und der PKD eng zusammen. Um ein gutes Gelingen und stabile Pflegeverhältnisse zu erreichen, ist die Suche nach einer geeigneten Pflegestelle entsprechend den Bedarfen des Kindes unerlässlich. Hierbei wird zwischen der regulären Vollzeitpflege (Dauerpflege), der Sonderpflegestelle (für Kinder mit besonderen Bedarfen, z.B. WPF) und der Verwandten- oder Netzwerkpflege unterschieden. Die Ausgestaltung eines Pflegeverhältnisses wird über eine Pflegevereinbarung (siehe Dokumente) geregelt.

Wenn leibliche Eltern sich entscheiden, ihr Kind zur Adoption abzugeben oder es im Rahmen des Pflegeverhältnisses zu einer Adoption kommen soll, wird die Adoptionsvermittlungsstelle des Kreises Warendorf eingeschaltet. Diese ist zuständig für den gesamten Prozess der Adoption.