Die Betreuung in einer gemeinsamen Wohnform ist vor allem für junge Mütter oder Väter geeignet, die sich bei der Versorgung und Betreuung ihrer kleinen Kinder noch unsicher sind, und eine ambulante Hilfe nicht ausreichend ist.

Mütter oder Väter, die allein für ein Kind unter sechs Jahren zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen, sollen gemeinsam mit dem Kind in einer geeigneten Wohnform betreut werden, wenn und solange sie aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung dieser Form der Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des Kindes bedürfen. Die Betreuung schließt auch ältere Geschwister ein, sofern die Mutter oder der Vater für sie allein zu sorgen hat. Eine schwangere Frau kann auch vor der Geburt des Kindes in der Wohnform betreut werden.

Während dieser Zeit soll darauf hingewirkt werden, dass die Mutter oder der Vater eine schulische oder berufliche Ausbildung beginnt oder fortführt oder eine Berufstätigkeit aufnimmt.

Die Leistung soll auch den notwendigen Unterhalt der betreuten Personen sowie die Krankenhilfe umfassen.

Die Eltern des Kindes, das gemeinsam mit der Mutter oder dem Vater in einer gemeinsamen Wohnform untergebracht wird, werden zu den Kosten der Unterbringung im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit herangezogen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Gewährung einer Hilfe in Form einer gemeinsamen Wohnform ist zunächst ein dementsprechender Antrag, der auch formlos, ggf. sogar mündlich gestellt werden kann.

Betreuung in einer gemeinsamen Wohnform für Mütter/ Väter und Kinder

Mütter oder Väter, die allein für ein Kind unter sechs Jahren zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen, sollen gemeinsam mit dem Kind in einer geeigneten Wohnform betreut werden, wenn und solange sie aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung dieser Form der Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des Kindes bedürfen. Die Betreuung schließt auch ältere Geschwister ein, sofern die Mutter oder der Vater für sie allein zu sorgen hat. Eine schwangere Frau kann auch vor der Geburt des Kindes in der Wohnform betreut werden.

Während dieser Zeit soll darauf hingewirkt werden, dass die Mutter oder der Vater eine schulische oder berufliche Ausbildung beginnt oder fortführt oder eine Berufstätigkeit aufnimmt.

Die Leistung soll auch den notwendigen Unterhalt der betreuten Personen sowie die Krankenhilfe umfassen.

Die Eltern des Kindes, das gemeinsam mit der Mutter oder dem Vater in einer gemeinsamen Wohnform untergebracht wird, werden zu den Kosten der Unterbringung im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit herangezogen.

Mutter-Kind-Heim https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/44163/show
Gruppe 5.1 - Team Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Westenmauer 10 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-244

Frau

Johanna

Bullert

639 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-266

Frau

Helena

Baus

635 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-196

Herr

Joel

Martins da Cruz

637 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-302

Frau

Feyza-Havva

Karadag

643 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-332

Frau

Nora

Mikolajczak

647 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-263

Herr

Timo

Borcherding

647 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-583

Frau

Patricia

Bitzer

631 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-248

Frau

Nilüfer

Ilgün

645 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-417

Herr

Tobias

Krause

633 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-539

Herr

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Langenbach

643 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-427

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Brehe

632 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-578

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Jessica

Weidner

646 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-456

Frau

Sandra

Merschhaus

636 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-280

Frau

Christiane

Dartmann

643 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-579

Herr

Andreas

Weikinnis

643 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-332

Frau

Nadja

Schock

638 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-121

Frau

Zoe Loreen

Michel

646 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-407

Frau

Ursula

Schuricht

631 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-122

Frau

Julia

Scholten

Teamleitung ASD

631 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-195