Die Betreuung in einer gemeinsamen Wohnform ist vor allem für junge Mütter oder Väter geeignet, die sich bei der Versorgung und Betreuung ihrer kleinen Kinder noch unsicher sind, und eine ambulante Hilfe nicht ausreichend ist.

Mütter oder Väter, die allein für ein Kind unter sechs Jahren zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen, sollen gemeinsam mit dem Kind in einer geeigneten Wohnform betreut werden, wenn und solange sie aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung dieser Form der Unterstützung bei der Pflege und Erziehung des Kindes bedürfen. Die Betreuung schließt auch ältere Geschwister ein, sofern die Mutter oder der Vater für sie allein zu sorgen hat. Eine schwangere Frau kann auch vor der Geburt des Kindes in der Wohnform betreut werden.

Während dieser Zeit soll darauf hingewirkt werden, dass die Mutter oder der Vater eine schulische oder berufliche Ausbildung beginnt oder fortführt oder eine Berufstätigkeit aufnimmt.

Die Leistung soll auch den notwendigen Unterhalt der betreuten Personen sowie die Krankenhilfe umfassen.

Die Eltern des Kindes, das gemeinsam mit der Mutter oder dem Vater in einer gemeinsamen Wohnform untergebracht wird, werden zu den Kosten der Unterbringung im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit herangezogen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Gewährung einer Hilfe in Form einer gemeinsamen Wohnform ist zunächst ein dementsprechender Antrag, der auch formlos, ggf. sogar mündlich gestellt werden kann.