Mitunter geraten Eltern mit ihren zu betreuenden Kindern in Notlagen. In diesen Fällen kann das Jugendamt Unterstützungsleistungen anbieten.

Fällt der Elternteil, der die überwiegende Betreuung des Kindes übernommen hat, für die Wahrnehmung dieser Aufgabe aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen aus, so soll der andere Elternteil bei der Betreuung und Versorgung des im Haushalt lebenden Kindes unterstützt werden, wenn

  • er wegen berufsbedingter Abwesenheit nicht in der Lage ist, die Aufgabe wahrzunehmen,
  • die Hilfe erforderlich ist, um das Wohl des Kindes zu gewährleisten,
  • Angebote der Förderung des Kindes in Tageseinrichtungen oder in Kindertagespflege nicht ausreichen.

Fällt ein alleinerziehender Elternteil oder fallen beide Elternteile aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen aus, so soll das Kind im elterlichen Haushalt versorgt und betreut werden, wenn und solange es für sein Wohl erforderlich ist.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Gewährung einer Unterstützung in Notsituationen ist zunächst ein dementsprechender Antrag, der auch formlos, ggf. sogar mündlich gestellt werden kann.

Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen

Fällt der Elternteil, der die überwiegende Betreuung des Kindes übernommen hat, für die Wahrnehmung dieser Aufgabe aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen aus, so soll der andere Elternteil bei der Betreuung und Versorgung des im Haushalt lebenden Kindes unterstützt werden, wenn

  • er wegen berufsbedingter Abwesenheit nicht in der Lage ist, die Aufgabe wahrzunehmen,
  • die Hilfe erforderlich ist, um das Wohl des Kindes zu gewährleisten,
  • Angebote der Förderung des Kindes in Tageseinrichtungen oder in Kindertagespflege nicht ausreichen.

Fällt ein alleinerziehender Elternteil oder fallen beide Elternteile aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen aus, so soll das Kind im elterlichen Haushalt versorgt und betreut werden, wenn und solange es für sein Wohl erforderlich ist.

Familienunterstützender Dienst https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/44164/show
Gruppe 5.1 - Team Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Westenmauer 10 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-244

Frau

Linda

Thünemann

635 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-196

Herr

Joel

Martins da Cruz

637 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-302

Frau

Nora

Mikolajczak

647 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-263

Frau

Patricia

Bitzer

631 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-248

Frau

Nilüfer

Ilgün

645 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-417

Herr

Tobias

Krause

633 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-539

Herr

Manuel

Langenbach

643 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-427

Frau

Julia

Brehe

632 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-578

Frau

Sandra

Merschhaus

636 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-280

Herr

Andreas

Weikinnis

643 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-332

Frau

Nadja

Schock

544 (Rathaus, 5. Etage)

02382 59-121

Frau

Jennifer

Schubert

646 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-407

Frau

Ursula

Schuricht

631 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-122