Die Heimerziehung ist eine Hilfe zur Erziehung in stationärer Form nach § 34 SGB VIII.  

Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform 

Die Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. 
Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie

  1. eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen oder
  2. die Erziehung in einer anderen Familie (Pflegefamilie) vorbereiten oder
  3. eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbständiges Leben vorbereiten.

Jugendliche sollen in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt werden.

Da die Wohngruppe zum zukünftigen Lebensort werden soll, ist es möglich, verschiedene Einrichtungen kennenzulernen, um einen passenden und guten Platz zu finden.  

Grundsätzlich sind Besuche/ Kontakte (auch wechselseitig) erlaubt.

In jedem mindestens halbjährlich stattfindenden Hilfeplangespräch werden mit allen Beteiligten weitere Ziele der Unterbringung besprochen und festgelegt. 

Das Kind oder der/die Jugendliche, dessen Eltern und ggf. dessen Ehegatte oder Lebenspartner werden zu den Kosten der Unterbringung im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit herangezogen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Gewährung einer Hilfe zur Erziehung ist zunächst ein dementsprechender Antrag, der auch formlos, ggf. sogar mündlich gestellt werden kann.

Heimerziehung

Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform 

Die Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. 
Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie

  1. eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen oder
  2. die Erziehung in einer anderen Familie (Pflegefamilie) vorbereiten oder
  3. eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbständiges Leben vorbereiten.

Jugendliche sollen in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt werden.

Da die Wohngruppe zum zukünftigen Lebensort werden soll, ist es möglich, verschiedene Einrichtungen kennenzulernen, um einen passenden und guten Platz zu finden.  

Grundsätzlich sind Besuche/ Kontakte (auch wechselseitig) erlaubt.

In jedem mindestens halbjährlich stattfindenden Hilfeplangespräch werden mit allen Beteiligten weitere Ziele der Unterbringung besprochen und festgelegt. 

Das Kind oder der/die Jugendliche, dessen Eltern und ggf. dessen Ehegatte oder Lebenspartner werden zu den Kosten der Unterbringung im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit herangezogen.

Hilfe zur Erziehung, Wohngruppe, stationäre Hilfen https://serviceportal.ahlen.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/41270/show
Gruppe 5.1 - Team Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Westenmauer 10 59227 Ahlen
Telefon 02382 59-244

Frau

Johanna

Bullert

639 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-266

Frau

Helena

Baus

635 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-196

Herr

Joel

Martins da Cruz

637 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-302

Frau

Feyza-Havva

Karadag

643 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-332

Frau

Nora

Mikolajczak

647 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-263

Herr

Timo

Borcherding

647 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-583

Frau

Patricia

Bitzer

631 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-248

Frau

Nilüfer

Ilgün

645 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-417

Herr

Tobias

Krause

633 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-539

Herr

Manuel

Langenbach

643 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-427

Frau

Julia

Brehe

632 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-578

Frau

Jessica

Weidner

646 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-456

Frau

Sandra

Merschhaus

636 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-280

Frau

Christiane

Dartmann

643 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-579

Herr

Andreas

Weikinnis

643 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-332

Frau

Nadja

Schock

638 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-121

Frau

Zoe Loreen

Michel

646 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-407

Frau

Ursula

Schuricht

631 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-122

Frau

Julia

Scholten

Teamleitung ASD

631 (Rathaus, 6. Etage)

02382 59-195