Die Heimerziehung ist eine Hilfe zur Erziehung in stationärer Form nach § 34 SGB VIII.  

Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform 

Die Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. 
Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie

  1. eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen oder
  2. die Erziehung in einer anderen Familie (Pflegefamilie) vorbereiten oder
  3. eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbständiges Leben vorbereiten.

Jugendliche sollen in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt werden.

Da die Wohngruppe zum zukünftigen Lebensort werden soll, ist es möglich, verschiedene Einrichtungen kennenzulernen, um einen passenden und guten Platz zu finden.  

Grundsätzlich sind Besuche/ Kontakte (auch wechselseitig) erlaubt.

In jedem mindestens halbjährlich stattfindenden Hilfeplangespräch werden mit allen Beteiligten weitere Ziele der Unterbringung besprochen und festgelegt. 

Das Kind oder der/die Jugendliche, dessen Eltern und ggf. dessen Ehegatte oder Lebenspartner werden zu den Kosten der Unterbringung im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit herangezogen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Gewährung einer Hilfe zur Erziehung ist zunächst ein dementsprechender Antrag, der auch formlos, ggf. sogar mündlich gestellt werden kann.