Bei dem Erziehungsbeistand/ Betreuungshelfer handelt es sich um eine ambulante Hilfe zur Erziehung.

Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.

Diese Hilfe zur Erziehung ist besonders für ältere Kinder und Jugendliche geeignet. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt beim Kind oder dem Jugendlichen, natürlich unter der Einbeziehung der Familie.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Gewährung einer Hilfe zur Erziehung ist zunächst ein dementsprechender Antrag, der auch formlos, ggf. sogar mündlich gestellt werden kann.