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Sozialpädagogische Familienhilfe
Bei der sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) handelt es sich um eine ambulante Hilfe zur Erziehung.
Eine sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben.
Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.
In Ahlen wird zudem noch eine besondere Form der Familienhilfe angeboten. Die heilpädagogische Familienhilfe (HPFH) ist eine Hilfe für Familien mit behinderten, stark entwicklungsauffälligen oder chronisch kranken Kindern und Jugendlichen.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Gewährung einer Hilfe zur Erziehung ist zunächst ein dementsprechender Antrag, der auch formlos, ggf. sogar mündlich gestellt werden kann.
Zuständige Stelle
- Gruppe 5.1 - Team Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
- Westenmauer 10
- 59227 Ahlen
Ansprechpartner
Verwandte Dienstleistungen
Bei der sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) handelt es sich um eine ambulante Hilfe zur Erziehung.
Eine sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben.
Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.
In Ahlen wird zudem noch eine besondere Form der Familienhilfe angeboten. Die heilpädagogische Familienhilfe (HPFH) ist eine Hilfe für Familien mit behinderten, stark entwicklungsauffälligen oder chronisch kranken Kindern und Jugendlichen.
Voraussetzung für die Gewährung einer Hilfe zur Erziehung ist zunächst ein dementsprechender Antrag, der auch formlos, ggf. sogar mündlich gestellt werden kann.
https://serviceportal.ahlen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/41275/showAufgabe des Allgemeinen Sozialen Dienstes ist es, Familien, die in schwierigen und belasteten Lebenslagen an ihre Grenzen stoßen, zu unterstützen und Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg in das gesellschaftliche Zusammenleben zu begleiten.
Es lassen sich drei Teilbereiche benennen, die gut die Schwerpunkte der Arbeit im Allgemeinen Sozialen Dienst abbilden:
- Beratungsangebote in und für verschiedene/n Problemlagen
- Hilfen zur Erziehung und Sonderformen der Unterstützung
- Schutz von Kindern und Jugendlichen
Den/die für Sie zuständige/n Sachbearbeiter/in finden Sie hier.